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Informationen auf einem Gebührenbescheid
In dem folgenden Musterbescheid werden Ihnen die wichtigsten Inhalte des Abfallgebührenbescheides erläutert. Sie können mit der Maus über die markierten Abschnitte fahren, um weitere Informationen zu erhalten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der AW SAS - AöR gern zur Verfügung.
Bescheidempfänger des Abfallgebührenbescheides für ein Wohngrundstück ist der Eigentümer des Grundstückes bzw. dessen Bevollmächtigter.
In den grau hinterlegten Feldern im Bescheidkopf befinden sich die Objekt-, Adressat- und Bescheidnummer. Diese werden bei Rückfragen zur Veranlagung sowie für Überweisungen (s. Punkt 3) benötigt.
Die Art des Bescheides richtet sich nach dem Zeitpunkt der Erstellung. Es wird in Vorauszahlungs-, Änderungs- oder Jahresgebührenbescheide unterschieden (s. Punkt 1).
Hier befindet sich die Objektadresse. Das ist die Adresse des anschlusspflichtigen Grundstücks im Burgenlandkreis.
Wohnungs- bzw. Positionsnummern pro Haushalt können auf Antrag des Eigentümers oder Bevollmächtigten vergeben werden.
"Bio-Befreiung nein" bedeutet, dass neben der Abfallgrundgebühr von 46,20 €/Person und Jahr zusätzlich 7,44 €/Person und Jahr Benutzungsgebühren der Biotonne erhoben werden. Es besteht keine Befreiung von der Biotonne.
Zeitraumgebühr bedeutet, dass die Berechnung der Gebühren pro Person und Monat zeitanteilig erfolgt, z. B. 53,64 € x 3 Personen/12 Monate x 9 Monate = 120,69 €.
Die Grundgebühr kann laut § 9 AbfGS nach Vorlage entsprechender Nachweise gemindert werden.
Bei der Bezeichnung H-Rest-MGB 120 handelt es sich um einen 120-l-Restmüllbehälter für einen Haushalt.
ie Behälternummer wurde nur einmal vergeben. Sie befindet sich auf dem Bescheid sowie auf dem Etikett an einer Seite des Abfallbehälters.
Der Ausweis der Anzahl der Leerungen der Restabfalltonne erfolgt im Vorauszahlungs- und Änderungsbescheid in der Spalte „Vorauszahlung“. Im Jahresgebührenbescheid wechselt der Ausweis der Leerungen von der Spalte „Vorauszahlungen“ in die Spalte „IST“, da es sich dann um die tatsächlich angefallenen und nicht mehr um voraussichtlich anfallende Leerungen handelt. Hier werden auch die Mindestschüttungen ausgewiesen.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden in der Regel in vier Raten fällig, wobei die Jahresgebührensumme gleichmäßig auf diese Raten verteilt wird. Sollte sich die Notwendigkeit der Erzeugung eines Änderungsbescheides ergeben, werden die sich ergebenden geänderten Beträge mit der/n nächsten fälligen Rate/n verrechnet. Bereits vergangene Zahltermine werden, auch wenn sich die Änderung auf rückwirkende Zeiträume beziehen, nicht mehr verändert. Die Zahlungen dieser vergangenen Zahltermine sind noch in der Höhe des bereits vorliegenden Bescheides zu begleichen.
