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Informationen zur Abrechnung
Sie haben Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid? Sie möchten Ihren Dauerauftrag in ein SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ändern? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Gebührenabrechnung.
Fälligkeit
Die Abfallentsorgungsgebühr wird in vier Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., fällig. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich als Jahres- bzw. Monatszahler registrieren zu lassen. Als Jahreszahler werden die Gebühren einmalig zum 01.07. eines Jahres und als Monatszahler entweder zum 01. oder zum 15. jedes Monats fällig.
Guthaben
Guthaben von Lastschriftkunden werden automatisch auf das angegebene Konto erstattet.
Für alle Nicht-Lastschriftkunden gilt: Weist der Jahresgebührenbescheid des Vorjahres ein Guthaben aus, ist dieses selbständig von der/den ersten Rate/n des laufenden Jahres abzusetzen oder dessen Erstattung bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres zu beantragen. Im Übrigen erfolgt die automatische Verrechnung mit offenen Forderungen.
Nachzahlung
Im Falle einer Nachzahlung ist diese zu der im Bescheid angegebenen Fälligkeit zu leisten bzw. wird diese bei Lastschriftkunden zum ausgewiesenen Termin abgebucht.
Überweisungen
Bei Überweisungen durch den Gebührenpflichtigen sind die Adressaten-, Objekt- und Bescheidnummern anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung der Zahlungen zum jeweiligen Kundenkonto zu ermöglichen.
Überweisung mittels Dauerauftrag
Neben der Zahlung mittels einzelner Überweisungsaufträge hat der Gebührenzahler auch die Möglichkeit, seiner Bank einen Dauerauftrag zur Überweisung der Abfallgebühren zu erteilen.
Hinweis:
Durch den Gebührenpflichtigen ist zu beachten, dass Daueraufträge bzgl. der Höhe der Abschläge und der Bescheiddaten nach jedem neu erstellten Bescheid (neue Bescheidnummer und neuer Betrag) mindestens einmal jährlich bei der jeweiligen Bank zu aktualisieren sind! Dies kann bei manchen Objekten mehrmals im Jahr der Fall sein und damit zu einem erhöhten Aufwand für den Eigentümer führen. Deutlich einfacher ist die Zahlungsabwicklung der Gebühren im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
SEPA-Lastschrift mittels SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Die Vorteile des SEPA-Verfahrens im Überblick:
- Sie verpassen keine Zahlungstermine und ersparen sich so kostenpflichtige Mahnungen.
- Sie sparen Zeit, da das Ausfüllen der Überweisungsaufträge und das Aufsuchen der Bank oder Sparkasse entfällt.
- Falschbuchungen und Fehlüberweisungen werden vermieden.
- Erstattungen werden automatisch und zeitnah vorgenommen.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Es ist per E-Mail, Fax oder Post zurückzusenden.
Selbstverständlich können SEPA-Basis-Lastschriftmandate jederzeit schriftlich widerrufen werden.