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Fragen zur Entsorgung

Darf ich zur Abholung Papier und Pappe neben der Blauen Tonne bereitlegen?

Im Burgenlandkreis ist die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartons im Holsystem grundsätzlich über bereitstehende Blaue Tonnen geregelt.
Im Ausnahmefall werden bei privaten Haushalten Papier, Pappen und Kartons, die neben der Tonne in geringen Mengen, trocken und ordentlich gebündelt bereitstehen, entsorgt. Geringe Mengen stellen Bündel dar, die in Größe und Umfang in eine zweirädrige Tonne (240 l) passen würden. Von der Entsorgung ausgeschlossen sind lose oder in Kartons und anderen Behältern gestapelte Papier- oder Pappabfälle sowie nasser Abfall.
Sollte einmal mehr PPK-Abfall anfallen und damit das zur Verfügung stehende Volumen der Blauen Tonne nicht ausreichen, so besteht für private Haushalte die Möglichkeit der Entsorgung im Bringsystem auf einen der drei Wertstoffhöfe der AW SAS - AöR. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Behälter zu beantragen.

Was genau bedeutet die „Rote Karte“ an einer Biotonne?

Sobald Fremdstoffe in der Biotonne festgestellt werden, erhält diese eine Rote Karte, die in ihrer Form einer Kofferbanderole gleicht. Eine Leerung der fehlbefüllten Tonne auf der Bioabfalltour erfolgt nicht. Dem Grundstückseigentümer bieten sich dann zwei Möglichkeiten:
Die Biotonne kann bis zur nächsten Bioabfalltour, welche 14-täglich erfolgt, nachsortiert und erneut zur Entsorgung bereitgestellt werden. Hierzu müssen sämtliche Fremdstoffe im Rahmen der Nachsortierung aus dem Bioabfall entfernt werden! Die Rote Karte ist in diesem Fall wieder von der Tonne abzulösen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die fehlbefüllte Biotonne bei der darauffolgenden Restabfalltour zur Leerung bereitzustellen. Die Entsorgung erfolgt dann als Restabfall und ist gebührenpflichtig. In jenen einzelnen Fällen, bei denen das Sammelunternehmen die Biotonne von ihrem dauerhaften Stellplatz auf dem Grundstück abholt (keine eindeutige Bereitstellung der Tonne möglich), muss für diesen Zweck die Rote Karte zwingend an der Biotonne verbleiben.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Biotonne abmelden?

Bioabfälle aus privaten Haushaltungen sind gemäß gültiger Abfallwirtschaftssatzung der AW SAS - AöR zu überlassen, soweit der anschlusspflichtige Haushalt nicht selbst kompostiert (Eigenkompostierung) und die vollständige Verwertung des Komposts am Wohngrundstück erfolgt. Wenn Sie als Grundstückseigentümer dies praktizieren, können Sie eine entsprechende Eigenkompostierung und Verwertung bei der AW SAS - AöR anzeigen.

Wie fülle ich meinen Bioabfall in die Biotonne ein?

Jegliche Plastiktüten und kompostierbaren Plastiktüten in der Biotonne sind verboten. Sie sind nicht bzw. nicht vollständig in den Kompostierungsanlagen der AW SAS - AöR zu kompostieren und können somit dem Verwertungsprozess nicht zugeführt werden. Falls Sie Plastiktüten zur Sammlung in der Küche verwenden wollen, dann schütten Sie ausschließlich den Inhalt in die Biotonne. Die Plastiktüte selbst gehört je nach Verschmutzungsgrad in die Schwarze bzw. Gelbe Tonne! Alternativ können Sie Küchenabfälle in Papiertüten oder Zeitungspapier sammeln. Diese können ohne Bedenken mit in die Biotonne gegeben werden.

Wo entsorge ich die Mengen an Grün- und Astschnitt, die nicht in die Biotonne passen?

Grün- und Astschnitt wird auf den Grün- und Astschnittplätzen, dem Kompostplatz Nißma, den Wertstoffhöfen sowie im Kompostwerk getrennt voneinander angenommen. Grün- und Astschnitt bis zu einer Menge von 1 m³ ist für private Haushalten im Burgenlandkreis gebührenfrei. Mengen von mehr als 1 m³ aus Haushalten aus dem Burgenlandkreis werden gebührenpflichtig auf dem Kompostplatz Nißma, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut) angenommen. Gewerbetreibende können Grün- und Astschnitt auf den o. g. Standorten gebührenpflichtig abgeben. Alle Standorte finden Sie hier.

Welche Abfälle dürfen in die Gelbe Tonne?

Plastikfolie zum Schutz von Lebensmitteln, Konservendosen, Margarinebecher - all das sind Verkaufsverpackungen und gehören in die Gelbe Tonne. Laut dem zu Grunde liegenden Verpackungsgesetz (§ 3 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) sind Verkaufsverpackungen ausschließlich jene Verpackungen, die als eine Einheit mit der Ware angeboten werden und beim privaten Endverbraucher anfallen.

Davon zu unterscheiden sind Transportverpackungen, die laut Verpackungsgesetz den Transport von Waren erleichtern und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind. Sie fallen ausschließlich beim Vertreiber (z. B. bei Gewerbebetrieben) an und erreichen den Endverbraucher nicht. Typische Transportverpackungen aus Kunststoff sind z. B. Schrumpffolien oder Luftpolsterfolie. Laut Verpackungsgesetz sind die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Eine Entsorgung durch den kommunalen Entsorgungsträger über die Gelbe Tonne ist deshalb nicht möglich.

 

Wer ist für die Entsorgung der Abfälle in der Gelben Tonne zuständig?

Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen, Aluminium, Weißblech oder Styropor beim privaten Endverbraucher im Holsystem erfolgt im Burgenlandkreis über die Gelbe Tonne. In Deutschland unterliegen die Entsorgungsorganisation und die Finanzierungsverantwortung für das Sammelsystem der Verkaufsverpackungen den sogenannten Systembetreibern. Dieses privatwirtschaftlich organisierte Sammelsystem besteht unabhängig von der öffentlichen Abfallentsorgung (im Burgenlandkreis die AW SAS - AöR).

Im Rahmen der durch den Systembetreiber DSD erfolgten Ausschreibung der Sammelleistung erhielt die Firma REMONDIS zum 01.01.2021 den Zuschlag. Bei Fragen rund um die Gelben Tonnen (z. B. zum Tourenplan, zu Entsorgungsproblemen oder zur Bestellung einer weiteren Tonne) wenden Sie sich an REMONDIS unter der Telefonnummer 0800 1223255 oder per E-Mail an Gelbe-Tonnen-BLK@remondis.de.

Gibt es noch Gelbe Säcke für meinen Verpackungsabfall?

Nein, mit der Einführung der Gelben Tonnen wurde die Ausgabe der Gelben Säcke eingestellt. Gelbe Säcke aus Restbeständen sowie transparente Säcke werden jedoch weiterhin durch das Sammelunternehmen mitgenommen.

Wie ist die Entsorgung von Glas geregelt?

Die Wertstofferfassung betrifft Glasbehälter, die zum Zwecke der Verpackung hergestellt werden (Flaschen und Gläser). Die Sammlung und Entsorgung von Verpackungs-Altglas erfolgt im Burgenlandkreis im Bringsystem an mehr als 500 Glascontainerstandplätzen und unterliegt den Systembetreibern. Die privatwirtschaftlich organisierten Systembetreiber führen hierfür die Ausschreibung und Beauftragung der Glassammlung durch. Ansprechpartner im Falle einer unzureichenden Leerung der Glassammelcontainer ist somit die entsprechende beauftragte Firma. Ein Aufkleber mit dem Namen des Unternehmens und dessen Telefonnummer befindet sich auf einem Container je Stellplatz.

Woher weiß ich, wie oft meine Restabfall-Tonne bereits in diesem Jahr geleert wurde?

Ein entsprechender Leerungsbericht kann durch den Grundstückseigentümer/Verwalter beantragt werden.

Bietet die AW SAS - AöR Führungen für interessierte Besuchergruppen auf ihren Anlagen an? Welche Angebote für Schulen gibt es?

Führungen auf den Anlagen für Besuchergruppen sind grundsätzlich nach vorheriger Anmeldung (info@awsas.de; Telefon 034445 223-15) möglich.

Als regionaler Ansprechpartner im Bereich der Abfallwirtschaft hält die AW SAS - AöR Angebote zu verschiedenen Abfallthemen speziell für Kinder aus Kindergärten (Vorschulalter) und Schulen bereit. So stehen bei sachkundigen Führungen auf den Wertstoffhöfen die Abfalltrennung und die Bedeutung des Recyclings im Vordergrund. Führungen im Kompostwerk Weißenfels und auf der Deponie Nißma sind ebenso auf Anfrage möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter/-innen im Rahmen einer Unterrichtsstunde direkt vor Ort in den Grundschulen und Kindergärten das Interesse für Abfall und Umwelt auf kindgerechte Art wecken.

Ich habe mehr Abfall als üblich zu entsorgen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Beistellungen neben der Tonne sind im Burgenlandkreis aktuell grundsätzlich bei Gelben Tonnen in Form von Gelben Säcken oder transparenten Kunststoffsäcken und bei der Schwarzen Tonne in Form von kostenpflichtigen Blauen Abfallsäcken, die bei der AW SAS - AöR zu erwerben sind, erlaubt. Weiterhin werden bei privaten Haushalten im Ausnahmefall Abfälle (Papier/Pappe/Karton), die neben der Blauen Tonne in geringen Mengen, trocken und ordentlich gebündelt bereitstehen, entsorgt. Geringe Mengen bedeutet Größe und Umfang entsprechend einer zweirädrigen Blauen Tonne.
Darüber hinaus bieten große Supermärkte ebenso umfangreiche Rücknahmemöglichkeiten von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kunststoff an.
Bürger und Gewerbetreibende haben darüber hinaus die Möglichkeit, das gut ausgebaute Bringsystem der AW SAS - AöR zu nutzen: Kleinmengen von Abfällen können außerhalb des festgesetzten Entsorgungsrhythmus zu den einzelnen Wertstoffhöfen oder zum Standort Nißma selbst gebracht und dort je nach Menge und Abfallart gebührenfrei oder -pflichtig abgegeben werden. Weiterhin bieten die Grün- und Astschnittplätze, die Kompostplätze sowie das Kompostwerk den privaten Haushalten im Burgenlandkreis die Möglichkeit, ihren Grün- und Astschnitt abzugeben (Gewerbebetriebe nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma, auf dem Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut) sowie auf den Wertstoffhöfen). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten für die Entsorgung von Sperrmüll habe ich?

Zum einen bietet sich der Service des „Sperrmüll auf Abruf“. Hierüber können Sperrmüll und Elektroschrott telefonisch zur Abholung angemeldet werden. Bei dieser Möglichkeit ist eine Mengenbegrenzung zu beachten.

Alternativ erfolgt die Annahme von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen bzw. auf dem Umladeplatz Nißma. Um einen reibungslosen Ablauf und unnötige Wartezeiten auf den Annahmeplätzen zu vermeiden, muss die Bonuskarte, welche privaten Haushaltungen im Burgenlandkreis die Abgabe im begrenzten Umfang gebührenfrei ermöglicht, korrekt ausgefüllt beim Personal des Standortes abgegeben werden. Weiterführende Informationen rund um die Sperrmüll-Entsorgung finden Sie hier.

Vor meinem Grundstück finden Bauarbeiten statt. Wohin soll ich meine Tonnen stellen?

Eigentümer von Grundstücken, deren Straße von Bauarbeiten betroffen ist, müssen ihre Abfälle und Tonnen an der nächsten, von Entsorgungsfahrzeugen anfahrbaren Straße, bereitstellen. In der Regel erhalten die Anwohner durch die zuständigen kommunalen Behörden oder bauausführenden Firmen eine Benachrichtigung über entsprechende Sonderregelungen.

Was muss ich bei der Bereitstellung meiner Tonnen beachten?

Die Tonnen sind zu den veröffentlichten Terminen am Straßenrand des angeschlossenen Grundstücks bzw. an der nächsten für das Entsorgungsfahrzeug anfahrbaren Straße rechtzeitig bis 6:00 Uhr so bereitzustellen, dass der Entsorgungswille eindeutig erkennbar ist. Die Aufstellung muss so erfolgen, dass Fußgänger oder Fahrzeuge nicht behindert oder gefährdet werden und dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach der Entleerung müssen die Tonnen unverzüglich aus dem öffentlichen Bereich entfernt werden.

Wie hoch, breit und tief sind die Tonnen der AW SAS - AöR?

Ein 120-l-Behälter umfasst eine Größe von 48 cm x 92,7 cm x 54,3 mm. Die Maße eines 240-l-Behälters sind 57,7 cm x 106,2 cm x 71,5 cm. Die Maße können in Abhängigkeit des Tonnenherstellers variieren.

Meine Tonne ist defekt/wurde gestohlen! Was muss ich tun?

Hierfür ist eine schriftliche oder telefonische Defekt- oder Verlustmeldung bei der AW SAS - AöR notwendig. Den Kontakt finden Sie hier. Bitte geben Sie in jedem Fall die betreffende Behälternummer an. Betrifft es Ihre Gelbe Tonne, wenden Sie sich bitte an die Firma REMONDIS unter Telefon 0800 1223255.

Darf ich meine Tonne verschließen?

Um die Tonne vor Fremdeinwürfen zu schützen, verschließen einige Bürgerinnen und Bürger den Behälterdeckel mit einer Verschlusseinrichtung. Die AW SAS - AöR bzw. das Sammelunternehmen EG SAS bitten in diesem Zusammenhang um Beachtung, dass sämtliche Verschlusseinrichtungen, deren Anbringung eine Beschädigung der Tonnen mit sich führen, nicht gestattet sind. Angebrachte Verschlussketten können zudem die Fahrzeugtechnik beschädigen und sind am Entsorgungstag komplett von der bereitgestellten Tonne zu entfernen. Andernfalls erfolgt keine Entsorgung. Eine Ausnahme zur Anbringung wird bei sogenannten Schwerkraftschlössern gewährt, welche verschiedene Hersteller anbieten. Diese können von Nutzern selbst bestellt und erworben werden. Die AW SAS - AöR stellt keine Verschließeinrichtungen zur Verfügung. Vor dem Kauf eines solchen Schlosses ist es empfehlenswert, sich von Mitarbeitern/-innen der AW SAS - AöR oder der EG SAS beraten zu lassen.

Warum wurde meine Tonne nicht oder nur teilweise geleert?

Wenn eine Tonne auf der Entsorgungstour nicht geleert wurde, kann dies verschiedene Gründe haben:

  • Die Tonne wurde nicht rechtzeitig, also ab 6:00 Uhr, am Entsorgungstag, bereitgestellt.
  • Behinderungen wie Schnee, parkende Autos oder Baumaßnahmen können ein Grund dafür sein, dass der Standort Ihrer Tonne nicht angefahren werden konnte.
  • Fehlbefüllte bzw. überfüllte Tonnen können durch das Sammelunternehmen stehengelassen werden.
  • Eingefrorener oder zu stark verdichteter Abfall in der Tonne (z. B. durch Einstampfen) kann dazu führen, dass der Abfall während des Kippvorgangs nicht aus der Tonne fällt.
  • Der Chip ist defekt, sodass die Tonne nicht eingelesen werden konnte.
Die Größe meiner Tonne reicht nicht aus. Was muss ich tun?

Grundstückseigentümer mit privaten Anschlusspflichtigen können zusätzliches Volumen schriftlich beantragen. Mehrbedarf an Restabfall-Tonnen (schwarz) und Blauen Tonnen ist kostenfrei. Wird auf Antrag zusätzlicher Gefäßraum für die Bioabfallentsorgung zur Verfügung gestellt, so wird dem Gebührenpflichtigen eine zusätzliche behälterbezogene Abfallentsorgungsgebühr berechnet. Über eine zusätzliche Gestellung von Gelben Tonnen entscheidet die Firma REMONDIS als beauftragtes Entsorgungsunternehmen der Dualen Systeme.

Was muss ich bei der Befüllung meiner Tonne beachten?

Grundsätzlich gilt: eine hochwertige Weiterverarbeitung und effiziente Verwertung ist nur möglich, wenn die Tonnen ordnungsgemäß befüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Tonne vom Sammelunternehmen stehengelassen werden. Hilfe beim richtigen Sortieren bietet das Abfall-ABC der AW SAS - AöR. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der eingefüllte Abfall in der Tonne locker ist und die Abfälle nicht in die Tonne eingestampft werden. Insbesondere bei Biotonnen ist im Winter für ausreichenden Frostschutz zu sorgen.

Was ist zu beachten, wenn ich die Leistungen des Schadstoffmobils in Anspruch nehme?

Eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit für Gefährliche Abfälle aus Haushalten bietet im ländlichen Bereich das Schadstoffmobil, welches zweimal jährlich im Burgenlandkreis unterwegs ist. Bei der Abgabe der Abfälle (Kleinmengen bis zu 10 kg bzw. 10 Liter) ist unbedingt darauf zu achten, dass diese dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Das vorherige Abstellen der Abfälle am Standort ist verboten. Die Abgabe muss in geschlossenen Behältnissen erfolgen, eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.

Was ist bei der Abgabe von asbesthaltigen Baustoffen und Dämmmaterial zu beachten?

Eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit für Gefährliche Abfälle aus Haushalten bietet im ländlichen Bereich das Schadstoffmobil, welches zweimal jährlich im Burgenlandkreis unterwegs ist. Bei der Abgabe der Abfälle (Kleinmengen bis zu 10 kg bzw. 10 Liter) ist unbedingt darauf zu achten, dass diese dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Das vorherige Abstellen der Abfälle am Standort ist verboten. Die Abgabe muss in geschlossenen Behältnissen erfolgen, eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.

Ich habe illegalen Abfall in der Natur entdeckt. Wem kann ich dies melden?

Eine Meldung ist an das jeweilige kommunale Ordnungsamt, das Umweltamt des Burgenlandkreises oder an die AW SAS - AöR möglich. Ein erweiterter Service des Umweltamtes stellt das sog. Umweltradar dar. Unter https://umweltradar.blk.de/meldeapp_burgenlandkreis/ können Bürgerinnen und Bürger z. B. Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen abgeben. Stets hilfreich für die Weiterbearbeitung durch die jeweilige zuständige Behörde sind genauere Informationen (Foto, Abfallmenge und -art sowie Ablagerungsort).

Wie können Verbundmaterialien (z. B. Gipskarton mit Fliesen oder Holzanhaftungen) entsorgt werden?

Auf der Deponie angelieferte Abfälle sollten möglichst frei von Anhaftungen sein. Sind größere Anhaftungen vorhanden, so müssen diese Abfälle als gemischte Bau- und Abbruchabfälle deklariert werden. Diese Entsorgung ist teurer als die Anlieferung reiner Fraktionen.

Welche Abfälle können auf dem Umladeplatz Nißma abgegeben werden?

Auf dem Umladeplatz Nißma werden hauptsächlich gemischte Siedlungsabfälle, gemischte Bauabfälle und Sperrmüll angenommen.

Welche Möglichkeiten zur Abgabe von Dachpappe gibt es im Burgenlandkreis?

Dachpappe von Gewerbebetrieben kann durch die AW SAS - AöR nicht angenommen werden. Privatanlieferer können diese in Kleinmengen auf der Deponie Nißma abgeben. Es gilt zu beachten: Die Dachpappe muss separat angeliefert werden und frei von Styropor- und Bauschuttanhaftungen sein.

Welche Materialien werden unter dem Begriff Dämmmaterial geführt?

Zu den Dämmmaterialien, die auf der Deponie Nißma abgelagert werden, gehören Mineralfaserabfälle wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle sowie Keramikfaserprodukte. Diese künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukte (KMF) finden als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung in Trennwänden und Fußböden Verwendung oder werden im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen eingesetzt.

Im Gegensatz dazu gehören sogenannte Sauerkrautplatten zu den zementgebundenen Holzfaserprodukten. Diese werden der Kategorie gemischte Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet.

Fragen zur Abrechnung und Finanzen

Wie setzt sich die Gebühr für meinen privaten Haushalt zusammen?

Die Gebühren setzen sich aus den personen- und behälterbezogenen Abfallentsorgungsgebühren, den Benutzungsgebühren für die Bioabfallbehälter sowie den behälterbezogenen Leerungsgebühren für die Restabfallbehälter zusammen. Auch wenn keine Leerung des Restabfallbehälters erfolgt, wird eine Mindestleerung pro Jahr und Behälter berechnet. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Ich bin gerade Grundstückseigentümer/-in geworden: was muss ich tun, um ein Grundstück an die Abfallentsorgung anzuschließen?

Bei Neuanmeldungen kann zum einen das bereitgestellte Formular genutzt werden. Zum anderen ist der Antrag auch formlos unter Angabe der wichtigsten Daten (Benennung Grundstück, Eigentümer, Anzahl der Personen, Datum des Zuzugs, Angaben zu Abfallbehältern) möglich. Bei formlosen Anträgen ist die Angabe einer Telefonnummer zur zügigen Bearbeitung empfehlenswert. Ansprechpartner finden Sie hier.

Welche Änderungen beim Eigentümer müssen gemeldet werden? An wen muss ich mich im Falle von Änderungen wenden?

Änderungen, die sich insbesondere aus der Korrektur der Zahl der anschlusspflichtigen Personen eines Haushalts ergeben (z. B. Mieterwechsel), sind der AW SAS - AöR vom Gebührenpflichtigen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Weiterhin relevant sind Eigentümerwechsel oder Änderungen bei Anzahl oder Größe der Abfallbehälter. Das entsprechende Änderungsformular finden Sie hier.

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Minderung der Abfallentsorgungsgebühr?

Auf Antrag und bei glaubhaftem Nachweis können die Abfallentsorgungsgebühr und die Benutzungsgebühr für die Biotonne für Personen um 50 % gemindert werden, die zwar am Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich aber zur Ausübung ihrer Tätigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten in der Arbeitswoche nicht im Entsorgungsgebiet der AW SAS - AöR aufhalten ((z. B.: auswärts untergebrachte Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende, Arbeitnehmer auf Montage).

Anderweitige längerfristige Abwesenheit vom Hauptwohnsitz kann zur Minderung von 100 % führen.

Voraussetzung einer Minderung ist ein schriftlicher Antrag, eine Begründung und die Vorlage geeigneter Nachweise. Die Minderung beginnt ab dem Monat, welcher auf den Monat der Beantragung folgt. Eine rückwirkende Minderung ist nicht möglich.

Welche Fälligkeitstermine bei der Abfallentsorgungsgebühr bestehen?

Die Abfallentsorgungsgebühr wird in vier Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich und welche Vorteile hat ein SEPA-Lastschriftverfahren?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Gebühren zum Fälligkeitsdatum selbständig zu überweisen. Kunden, die Daueraufträge nutzen bzw. selbst überweisen, müssen ihre Belege mindestens jährlich sowie bei jeder Änderung anpassen. 

Zu einer deutlichen Vereinfachung der Abwicklung von Zahlungen trägt jedoch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bei. Dadurch werden keine Zahlungstermine mehr verpasst. Falschbuchungen und Fehlüberweisungen werden vermieden. Erstattungen werden automatisch und zeitnah vorgenommen. Falls Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen wollen, schicken Sie bitte Ihre SEPA-Basislastschriftmandate zwingend im Original mit Unterschrift zu uns (bitte nicht per E-Mail).

Nur korrekte Angaben der Adressaten-, Objekt- und Bescheidnummern garantieren eine automatische Zuordnung zu Ihrem Kundenkonto.

 

Wer zahlt für die Abholung von Sperrmüll, E-Schrott und Altmetall am Grundstück?

Für die Abholung von haushaltsüblichen Mengen an Sperrmüll, E-Schrott und Altmetall am Grundstück werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Diese Kosten sind in der Grundgebühr enthalten. Darüber hinaus gehende Mengen sind gesondert zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach den Anlagen 1 bis 6 der gültigen AbfGS der AW SAS - AöR. (siehe Abfallwirtschaftssatzung)

Ich habe einen Gewerbebetrieb eröffnet und möchte diesen an die Abfallentsorgung anschließen. Was ist zu tun?

Die Gründung eines Gewerbebetriebes ist der AW SAS - AöR umgehend mitzuteilen. Hierfür steht Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Gewerbebetriebe unterliegen ebenso wie die privaten Haushalte der Mitwirkungspflicht (Mitteilung der zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte). Neben der Gründung betrifft dies z. B. auch die Beendigung oder die Umfirmierung der Betriebsstätten sowie Änderungen der Betriebsstruktur, die sich auf die Größe und Anzahl der Abfallbehälter auswirken können.

Anschrift

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR
Görschen
Südring 8
06618 Mertendorf

Kontakt

+49 34445 223-0

+49 34445 223-33

info@awsas.de

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