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Abfalltrennung in ukrainischer und russischer Sprache Инструкции по сортировке; Інструкції щодо сортування
Die richtige Abfalltrennung ist eine wichtige Voraussetzung für die Weiterverabeitung der Abfälle. Unterstützend hierfür gibt die AW SAS - AöR sogenannte Sortierhinweise in verschiedenen Sprachen heraus. Finden Sie im Download-Bereich die neuen Übersetzungen in ukrainischer und russischer Sprache.
Инструкции по сортировке также доступны по адресу.
Інструкції щодо сортування також доступні для завантаження за адресою.
Zuverlässige Entsorgung direkt vor Ort: Schadstoffmobil auf Tour
Abfall abholen, wo er entsteht: Diese bequeme Möglichkeit bietet die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR bei der Entsorgung von Gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten mit dem Angebot des Schadstoffmobils. Seit vielen Jahren werden die Entsorgungsmöglichkeiten von Gefährlichen Abfällen neben der Abgabemöglichkeit auf den Wertstoffhöfen durch diesen bequemen Service ergänzt. Alle Termine zur mobilen Entsorgung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise:
- Geben Sie die Gefährlichen Abfälle in Anwesenheit des Schadstoffmobil-Personals ab!
- Stellen Sie diese nicht unbeaufsichtigt an den einzelnen Stationen ab. Die Abfälle stellen eine Gefahr für z. B. spielende Kinder dar oder können durch Auslaufen die Umwelt gefährden. Das unbeaufsichtigte Abstellen am Standort ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Bringen Sie die Gefährlichen Abfälle zwingend in verschlossenen Gebinden. Eine Vermischung verschiedener Abfälle verursacht u. a. Verätzungen und Verbrennungen.
- Gewerbebetriebe müssen eigenverantwortlich ihre Schadstoffe gebührenpflichtig auf dem Wertstoffhof oder bei zugelassenen Privatentsorgern abgeben.
Zu den Gefährlichen Abfällen, welche auf Grund ihrer gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften bzw. Konzentrationen gesondert entsorgt werden müssen, zählen u. a. nicht ausgehärtete Lacke und Farben, Lösungsmittel, Dispersionen, Batterien, Klebstoffe, Altöl oder Pestizide. Die Gesamtmenge darf 10 l bzw. 10 kg je Haushalt nicht überschreiten. Die Abgabe kann nur in gesicherten Gebinden wie z. B. Kanister, Dosen oder Flaschen erfolgen. Eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet. Die Abgabe von Gefährlichen Abfällen ist weiterhin auch ganzjährig auf den drei Wertstoffhöfen möglich. Kleinmengen bis zu 10 l sind dabei für private Haushalte gebührenfrei. Mehrmengen aus Haushalten sowie Kleinmengen aus gewerblicher Herkunft werden ebenso, jedoch gebührenpflichtig, auf den Wertstoffhöfen entgegengenommen.