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Veränderung der Abfallgebühren und Neuerungen bei der Abfallsammlung zum 1. Januar 2025
Mit Beschluss des Verwaltungsrates der AW SAS – AöR gelten zum 01.01.2025 die veränderten Satzungen zur Abfallgebührensatzung und Abfallwirtschaftssatung der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR.
Änderungen zum Jahreswechsel ergeben sich u. a. bei den Höhen der Abfallgebühren im Burgenlandkreis. Innerhalb der vergangenen drei Jahre im Zeitraum 2022 bis 2024 ist es trotz des enormen Kostendrucks und damit verbundener erheblicher inflationsbedingter Kostensteigerungen gelungen, die Gebühren nicht zu erhöhen. Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR hat nun die Gebühren für den Zeitraum bis 2027 neu kalkulieren lassen.
Neben den Preissteigerungen der letzten Jahre spielte dabei auch die zusätzliche Einbeziehung der Abfallwirtschaft in den Emissionshandel eine besondere Rolle. Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde die Restabfallbehandlung (thermische Verwertung) in das nationale Emissionshandelssystem aufgenommen und mit einer CO2-Besteuerung belegt. Weitere Faktoren bei der Neukalkulation der Gebühren sind die Kostensteigerungen bei Treibstoff, Fahrzeugen und Personal, welche Auswirkung auf die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Verwertung der Abfälle haben.
Trotz dieser Preisentwicklung fällt die Erhöhung der Gebühren für Haushalte moderat aus. So steigt bspw. die Gebühr für einen 2-Personen-Musterhaushalt (mit Restabfalltonne bzw. deren fünfmaliger Leerung pro Jahr sowie mit einer Biotonne) um 13,93 EUR/Jahr. Hierin ist zwar die Erhöhung der Abfallgrundgebühr enthalten, jedoch auch die Senkung der Biotonnen-Nutzungsgebühr ab 2025. Die Gebühren für Gewerbebetriebe steigen um 20,90 EUR/Jahr (ausgehend von einem Mustergewerbebetrieb mit Restabfalltonne und sieben Leerungen pro Jahr). Einen Überblick über die wichtigsten Gebührensätze finden Sie hier.
Einige Neuerungen gibt es für die Bürgerinnen und Bürger auch bei der Sammlung einzelner Abfallarten. So wird u. a. zukünftig das Annahmesystem für Sperrmüll vereinfacht. Die Nutzung von Bonuskarten zur Abgabe einer Freimenge für Sperrmüll entfällt. Bei der Abgabe von Sperrmüll durch Haushaltskunden wird anstelle der Freimenge durch Sperrmüllkarten von 2 m³ pro Haushalt und Jahr eine Freimenge von 2 m³ pro Tag bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen eingeführt, welches zu einer schnelleren Abwicklung auf den Wertstoffhöfen beitragen soll.
Ein zusätzliches Angebot, welches freiwillig genutzt werden kann, ist die Ausstattung der Biotonne mit einem Biofilterdeckel. Dieser Deckel verringert die Gerüche der Biotonne erheblich. In der entsprechenden Gebühr sind neben der Lieferung des Deckels auch die Bereitstellung von Wechselfiltern im zweijährigen Rhythmus enthalten.